|
Da hat man viele hundert Euro in Technik investiert. Nun muss die aber auch können, was sie verspricht. Immer häufiger wird aufgrund einer mitgeführten Streckendistanzerfassung am Vermessungsprotokoll herumgemäkelt. Passen gar Zeitabweichung und Distanzabweichung plausibel zusammen, dann kann einem der Veranstalter Leid tun. Da nützt der amtliche Vermessungsbescheid nichts mehr. Schwarz auf Weiß ist chancenlos gegen die Strahlen aus dem All. Doch was am Ende zählt, ist die mit Akribie durchgeführte Messung eines geschulten und autorisierten Streckenvermessers. Nicht ohne Wirkung bleiben dennoch Einwände, wenn die Länge des Weges von der Satellitenmessung anders erfasst wird. Das Misstrauen derer, die ihre teure Technik zum Einsatz brachten, ist dann klar gegen alles andere gerichtet, auch gegen den Jones Counter.
Veranstalter setzten sich zur Wehr, argumentieren und behaaren auf der Übereinstimmung der abverlangten Laufstrecke mit dem vermessenen Weg. Ohne Spuren bleiben lautstark aus Läuferkreisen vorgetragene Zweifel nicht. Ein Veranstalter scheint gut beraten, einen Parcours zu wählen, der sich als „Satelliten-vermessungfähig“ erweist. Man kann ja auch ein wenig manipulieren. Hauptsache, der Computer zeigt am Ende die genauen Meter. Zwei Ziellinien, wäre auch eine Lösung - oder? Doch so ausgereift die Technik sein mag, gemessen wird die von einem Einzelnen zurückgelegte Strecke. Der mag die Ideallinie weitgehend treffen, aber dies so genau wie beim Vermessen ist über mehrere Kilometer eher nicht zu schaffen. |